Fitness Studio Recht: Welche Rechte habe ich als Mitglied in einem Fitness Studio?

Fast sechs Millionen Bundesbürger sind laut einer Studie der Wirtschaftsberatung Deloitte Mitglied in einem Fitness-Studio. Immerhin 7,2 Prozent besitzen die Mitgliedskarte nicht nur als Beruhigung für das eigene schlechte Gewissen, sondern trainieren auch tatsächlich regelmäßig.

Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Mitglied in einem Fitness-Studio besitzt. Denn viele Studiobetreiber wollen nicht nur Schweiß, sondern auch Geld zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag fließen sehen.

Aus diesem Grund habe ich einmal die wichtigsten Fakten zum Thema Recht im Fitness Studio zusammengetragen. Eigene Getränke beim Sport sind z.B. erlaubt – auch wenn die AGB etwas anderes besagen.

Eigene Getränke im Fitness Studio erlaubt

Insbesondere Studios mit einer geringen Mitgliedsgebühr versuchen, ihre Einnahmen durch Zusatzklauseln zu erhöhen: So wird etwa die Mitnahme von eigenen Getränken untersagt. Stattdessen sollen Sportler ihren erhöhten Flüssigkeitsbedarf durch Getränke stillen, die sie im Studio gekauft haben. Diese Klausel wurde jedoch bereits durch mehrere Urteile als nichtig erklärt:

Das Verbot, eigene Getränke mitzubringen, ist eine unangemessene Benachteiligung.

Oftmals sind Getränke im Fitness-Studio deutlich teurer als im Supermarkt, sodass nicht gewährleistet werden kann, dass die Getränke auch zu angemessenen Preisen gekauft werden können. Bei einem durchschnittlichen Flüssigkeitsbedarf von ca. 1 Liter pro Stunde rinnen schnell einige Euros durch die Kehle. Aus dem günstigen Studio würde dann schnell ein teurer Spaß, dem jedoch die Richter einen Riegel vorgeschoben haben.

Die Vertragslaufzeit im Fitness Studio

Eine Vertragslaufzeit, die länger als zwei Jahre besteht ist rechtswidrig, entsprechende Verträge können vorzeitig gekündigt werden werden. Bei den üblichen Verträgen und einer monatlichen Beitragszahlung kann immer zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn das Schreiben am 15. des Monats dem Studio vorliegt. Ist die Laufzeit kürzer als zwei Jahre, wird diese Klausel von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten sind sich die Gerichte aber einig: Kündigung bis zum 15. des Monats.

Stillschweigende Verlängerung des Mitglieder Vertrags

Verlängerungen von denen sie nicht unterrichtet werden sind dann unwirksam, wenn sie sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängern und diese ein Jahr betragen (LG Düsseldorf). Das bedeutet, der Vertrag kann nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit (bei monatlicher Beitragszahlung) in der Regel zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Für eine automatische Verlängerung um sechs Monate gibt es noch keine einheitlichen Klauseln.

Außerordentliche Kündigung

Sie darf nicht grundsätzlich durch das Kleingedruckte ausgeschlossen werden (BGH, Az. XII ZR 55/95). Die Kündigungsgründe müssen unverschuldet sein. Bei einer dauerhaften Erkrankung ist die Rechtslage eindeutig: Eine Kündigung ist trotz anders lautender Klauseln zulässig. Ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt wird hingegen nicht von jedem Gericht als Grund anerkannt.

Beitragskürzung

Verschlechtert sich das Angebot des Fitness-Studios oder werden die Räume nicht sauber gehalten, ist eine Beitragsminderung nur möglich, wenn es sich beim Vertrag um einen Mietvertrag, nicht um einen Dienstvertrag handelt. Das ist Auslegungssache und muss im Einzelfall überprüft werden. In aller Regel liegt ein Dienstvertrag dann vor, wenn ein Studio-Mitglied umfassend betreut und trainiert wird. Werden lediglich die Geräte zur Verfügung und kein Trainer zur Seite gestellt, dann liegt in der Regel nur ein Mietvertrag vor.

Getränkeverbot

Wenn ein Studio seinen Mitgliedern per Vertragsklausel verbietet, eigene Getränke mitzubringen, ist das unwirksam (LG Stade, Az. 4 O 35/97). Kommt es deswegen zum Streit, sollten Sie auf Ihre eigenen Drinks bestehen und eventuelle rechtliche Schritte getrost dem Studio überlassen.

Spind aufgebrochen und Diebstahl im Fitness Studio

Ein völliger Haftungsausschluss für Geld, Wertsachen oder Bekleidung ist unwirksam (LG Düsseldorf, Az. 12 O 271/85). Eine Haftungsbegrenzung auf den Umfang der Haftpflichtversicherung ist ebenfalls nicht rechtmäßig. Das Studio hat mindestens dafür zu sorgen, dass es abschließbare Schränke gibt. Notfalls können Sie auf Schadenersatz klagen.

Gesundheit zugesichert durch Fitness Studio

Ein Fitness Studio kann sich nicht auf die Aussage eines Kunden berufen, dass er gesund und in der Lage sei, am Training teilzunehmen. Eine solche Klausel ist ungültig, denn der Kunde muss auf jeden Fall vor Beginn des Trainings über gesundheitliche Risiken aufgeklärt werden (BGH, Az. IX ZR 214/88).

Gesamter Beitrag wird fällig

“Gerät der Teilnehmer mit mehr als einem Monatsbeitrag in Rückstand, so wird der gesamte noch ausstehende Betrag sofort fällig”. Diese Vertragsklausel ist unwirksam, entschied das LG Frankfurt (Az. 2/13 O 21/85). Was können sie tun? Begleichen sie ihre Schulden und zahlen sie wie gehabt ihren monatlich ausstehenden Beitrag.

Rutschgefahr

Ein Studio hat die Verkehrssicherungspflicht. So muss etwa an gefährlichen Stellen regelmäßig aufgewischt werden, damit niemand auf einer Pfütze oder ähnlichen ausrutschen kann. Der Haftungsausschluss per Vertragsklausel ist unwirksam (LG Kaiserslautern, Az. 3 O 551/ 96). Eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld kann darum erfolgreich sein.

So, das waren denke ich die wichtigsten Urteile zu den Rechtsstreits aus der Fitness Branche. Falls Ihr noch weitere kennt könnt Ihr diese gerne in den Kommentaren posten.

Viel Spaß und Erfolg im Training!

Bild von Mac Kenzie auf Pixabay

5 Kommentare on “Fitness Studio Recht: Welche Rechte habe ich als Mitglied in einem Fitness Studio?

  1. Also ich bin nun seit 1 Jahr Mitglied bei McFit und kann nur sagen, top. Tolle Betreuung, alles super sauber, Getränke erlaubt, sicherer Umkleiden, nettes Personal und neue Geräte sowie Hanteln und Ausstattung. Nur Duschen kostet 50 cent, alles andere top.

  2. Hallo,

    ich hätte da mal eine frage;

    Ich habe 05/ 2008 meine Mitgliedschaft bei der Fitnessstudio gekündigt musste aber bis September weiter zahlen was ich auch getan habe, aber jetzt habe ich vor ein paar tagen von einem Anwalt einen Schreiben bekommen die über 2300 Euro ist und da steht drauf, dass diese Rechnung für die Fitnessstudio ist und für die Zeitraum vom 2009 -2012 ! Ich habe bei der Anwalt angerufen und ihm meine Situation erklärt er meinte aber ich hätte nicht gekündigt. Ich verstehe es nicht , wenn ich nicht gekündigt haben sollte warum habe ich dann seit 3 Jahren nichts von denen gehört? Kann mir bitte jemand helfen, was kann ich da tun? Danke im voraus!

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